Wenn die Angebote schon vorliegen, dann ist das Kind vermutlich schon in den Brunnen gefallen, es sei denn, der unliebsame Anbieter ist unseriös (z.B. schonmal wegen Schwarzarbeit aufgefallen) oder der Preis selbst ist unseriös (so niedrig, dass es unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Mindestlohn nicht umsetzbar ist), dann könnte es ausgeschlossen werden.
Der Witz am Begriff der Wirtschaftlichkeit ist, dass du nicht nur auf den Preis schauen musst, sondern auch Sekundärziele wie Umwelt- oder Sozialverträglichkeit vorgeben kannst, deren Einhaltung du dann mittels Zuschlagskriterien (vulgo: Bewertungskriterien) bewertest. Diese fließen dann in eine Bewertungsmatrix ein, und das “wirtschaftlichste” Angebot ist dann dasjenige, welches bezüglich dieser Kriterien das beste Leistungs-Preis-Verhältnis hat. In der verlinkten PDF findest du auf Seite 13 ein Beispiel.
Damit fairer Wettbewerb möglich ist, darfst du dir diese Bewertungskriterien aber nicht im Nachhinein aus den Fingern saugen, damit dein Lieblingskandidat gewinnt, sondern musst sie vor der Ausschreibung/Angebotseinholung festlegen und den Bewerbern mitteilen.
“Sicherheitshalber” - Der Podcast zur Sicherheitspolitik. Ulrike Franke, Carlo Masala, Frank Sauer und Thomas Wiegold diskutieren ca. 1x monatlich über die deutsche Verteidigungspolitik und die sicherheitspolitische Lage in Europa & der Welt.
“Gehirnerschütterung” - Der Podcast über alles, was unser Gehirn erschüttert. Veronika Bamann (Psychologin und Psychotherapeutin) und Katharina Mild (Journalistin) sprechen ca. 1x monatlich über ein Thema aus dem Bereich mentale Gesundheit / psychische Krankheiten.