… der übrigens ein feststehender Rechtsbegriff aus der DSGVO ist. Nur fallen da alle mögliche Sachen drunter, weshalb die Verwendung super verwirrend ist.
… der übrigens ein feststehender Rechtsbegriff aus der DSGVO ist. Nur fallen da alle mögliche Sachen drunter, weshalb die Verwendung super verwirrend ist.
Link?
Mit Easterhegg und Gulaschorogrammiernacht gibt es sowas ja schon. Das Problem ist eher, das alles organisiert zu bekommen.
There’s an even better alternative on the CCC’s website, the original source of the video ;)
https://media.ccc.de/v/34c3-9064-the_ultimate_apollo_guidance_computer_talk
That’s great to hear. Maybe I will finally ditch Element for a true native app :)
Man these showcases are great. They give you a quick overwiew of the available software and are managing to keep it focussed on particular use cases. Probably the best introduction to Linux software I’ve seen so far.
Cool stuff. I didn’t even know about NeoChat.
Nope, steht tatsächlich genau so in der DSGVO (Art. 6 Abs. 1f)
Ausdenken darf man sich als Firma diese Interessen auch nicht einfach so. Es gibt dazu einen Abschnitt im Anhang der DSGVO, der das genauer erläutert. Man muss auf jeden Fall genau begründen können, warum ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Grunde sollen unter diesen Begriff alle Datenverarbeitungen, die nicht für den bestimmten Zweck (für den du als User den Service benutzt) gebraucht werden, aber trotzdem für die Aufrechterhaltung des Services notwendig sind. Trotzdem gibt es keine Themenbegrenzung, weshalb das, was Firmen als berechtigtes Interesse bezeichhnen, oft sehr willkürlich erschient. Ich kenne von meiner Arbeit z.B. folgende Dinge, die darunter fallen können: