In Deutschlands Metropolen machen möblierte Wohnungen bereits rund ein Drittel des Angebots auf dem Mietmarkt aus. Das bedeutet: noch horrendere Mieten. Der Trend hat Folgen für den Wohnungsmarkt insgesamt. Von Thomas Spinnler.
Du kannst das einfach über eine Lizenz machen: Du beantragst als Vermieter eine Lizenz zur Vermietung einer möblierten Wohnung. Ist die Quote noch nicht erreicht, dann bekommst du sie. Ist die Quote erreicht, bekommst du keine, Pech gehabt. Vermietest du trotzdem eine möblierte Wohnung, baust du einen gesetzlichen Fallback ein, dass entsprechende Klauseln unwirksam sind und die Mieter halt nicht die Kosten für die Möbel zahlen müssen, der Mietvertrag aber trotzdem gilt.
Wie regelt man das bei Privatvermietung?
Du kannst das einfach über eine Lizenz machen: Du beantragst als Vermieter eine Lizenz zur Vermietung einer möblierten Wohnung. Ist die Quote noch nicht erreicht, dann bekommst du sie. Ist die Quote erreicht, bekommst du keine, Pech gehabt. Vermietest du trotzdem eine möblierte Wohnung, baust du einen gesetzlichen Fallback ein, dass entsprechende Klauseln unwirksam sind und die Mieter halt nicht die Kosten für die Möbel zahlen müssen, der Mietvertrag aber trotzdem gilt.