• Tvkan@feddit.de
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    1 year ago

    Eine schnelle Gesetzesänderung könnte der betroffenen Lehrerin möglicherweise noch zu Gute kommen.

    Na dann hoffen wir Mal, dass Staatsanwaltschaft, Beklagte und Gericht sich einigen können, das Verfahren lang genug zu verschleppen.

  • sour@feddit.de
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    1 year ago

    Tldr: Nacktvideo einer 13 jährigen hat die Runde an der Schule gemacht, die Lehrerin hat es sich zukommen lassen um die Mutter zu informieren.

    • GewoehnlicherHamster@feddit.de
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      1 year ago

      Ich war kürzlich bei einem Vortrag für Lehrer und Eltern einer auf das Thema spezialisierten Staatsanwältin. Die Gesetzeslage ist auf maximalen Kinderschutz ausgelegt:JEDER der in Besitz von Fotos oder Videos ist die Kinder entblößt zeigen macht sich ohne wenn und aber strafbar - das betrifft z.b. auch die in vielen Familienalben üblichen Badefotos bei denen kein normaler Mensch auf einen solchen Kontext käme. Das hilft natürlich dass Täter sich nicht raus reden können, aber kann leider auch die falschen treffen. Der Rat der Staatsanwältin war im Moment der Kenntnisnahme bei der Polizei anrufen und die Situation schildern und um Anweisungen bitten, sobald man solches Material in Besitz nimmt (zugesendete Bilder nicht löschen reicht wohl schon) ist man ohne wenn und aber in großen Schwierigkeiten.

      Schade dass die Lehrerin da offenbar nicht informiert war wie man korrekt vorzugehen hat, die Rechtslage ich alles andere als neu.

      • DasRubberDuck@feddit.de
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        1 year ago

        Ich hab mit ner Lehrerin drüber gesprochen, die wusste direkt, dass sich das Video schicken zu lassen ein richtig schlechter Move war und sofort bei der Polizei anrufen der richtige gewesen wäre. Scheint den meisten Lehrkräften jedes Jahr aufs neue eingebläut zu werden…

  • hecklerundkochli@feddit.de
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    1 year ago

    Wobei ich den Gesetzgeber an dieser Stelle verteidigen möchte: Wenn wir als Gesellschaft diese Materialien als höhst sittenwidrig bezeichnen, liegt es in unserem Interesse die Anzahl der Kopien so niedrig wie möglich zu halten. Weder die Lehrkraft, noch die Eltern haben meines Erachtens nach irgendein „Recht“ sich dieses Material schicken zu lassen und zu „prüfen“. Die Information, dass solches Material existiert, ist ausreichend und zwingt aus moralischer Sicht das Hinzuziehen der Polizei und an der Stelle die Verfolgung. Man könnte natürlich anwenden, dass auf diese Weise falsch positive Anzeigen nicht verhindert werden, aber das wiegt gegen die zusätzliche und unnötige Entwürdigung eines Kindes nicht auf. Selbst wenn die Intention richtig ist, muss die Handlung sanktioniert werden, auch wenn es in diesem Fall zu einer eindeutigen Übersanktion kam. Ob man Kindern / Jugendlichen effektiv verbieten kann diese Art von Materialen anzufertigen bzw. sich gegenseitig (mit oder in diesem Fall ohne Consent) zukommen zu lassen, usg ebenfalls höhst fraglich. zl;ng Die Lehrkraft hat falsch gehandelt, da ein Kind unnötig entwürdigt wurde.

    • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Whistleblower gehören unter Schutz gestellt. Wenn erkennbar die einzige Motivation war, der Polizei bei Ermittlungen zu helfen, dann sollte diese Handlung nicht strafbar sein.

      Leider haben wir kein funktionierendes Whistleblower-Gesetz.

    • d_k_bo@feddit.de
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      1 year ago

      Ich kann mir schon vorstellen, wie die Blöd & Co. darauf reagieren würden:

      +++ Bundespräsident stellt sich hinter Kinderschänderin +++

      Das ist fürchte ich auch der Grund, warum viele sich nicht zur Chatkontrolle zu Wort melden. Zu groß ist die Gefahr, dass man so abgestempelt würde, als hätte man etwas gegen den „Schutz von Kindern“.